Soziale Betreuung



 Die Vergütung der Grundpflegeleistungen, der Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden bezüglich des von der Pflegekasse zu zahlenden Anteils direkt mit dieser abgerechnet. Über den Anteil der Pflegekassen hinausgehende Beträge werden dem Bewohner in Rechnung gestellt.

Diese beinhaltet:

Maßnahmen zur Förderung der Selbsthilfe und Selbständigkeit z.B. Orientierungstraining

  • Wasch- und Anziehtraining
  • Mobilitätstraining
  • Unterstützung der sozialen Integration
  • Anleitung zum strukturierten Tagesablauf
  • Vermittlung ärztlicher Hilfe unter Beachtung der freien Arztwahl